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BVerwG, 16.09.1980 - 6 B 103.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Berücksichtigung einer Facharztqualifikation und Facharzttätigkeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 27.04.1979 - 1 K 4963/77
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1980 - 12 A 1695/79
- BVerwG, 16.09.1980 - 6 B 103.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1980 - 6 B 103.80
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1980 - 6 B 103.80
Mit einem solchen Angriff gegen die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts kann aber die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn die Vorinstanz eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -). - BVerwG, 28.06.1978 - 6 B 14.78
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rüge der Verletzung der Hinweispflicht …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1980 - 6 B 103.80
Mit einem solchen Angriff gegen die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts kann aber die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn die Vorinstanz eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -). - BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1980 - 6 B 103.80
Mit einem solchen Angriff gegen die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts kann aber die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn die Vorinstanz eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125] und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).